Förderungsmöglichkeiten und Finanzierungstipps

Sie möchten ein Fernstudium an der HFH aufnehmen? Wir haben für Sie ein paar Anregungen zusammengestellt, wie Sie Ihr Fernstudium fördern lassen können.


Stipendien

Finanzielle Förderung für Begabte gibt es von verschiedenen Organisationen. Allerdings bieten viele Institutionen Stipendien nur für Vollzeitstudierende an. Dies gilt auch für die Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG).

Für beruflich Qualifizierte vergibt z. B. die Stiftung Begabtenförderungswerk berufliche Bildung im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung und Forschung seit 2008 sogenannte Aufstiegsstipendien. Im Rahmen der Qualifizierungsinitiative der Bundesregierung „Aufstieg durch Bildung“ richten sich die Stipendien insbesondere an diejenigen, die ihren Hochschulzugang durch Ausbildung, Fortbildung oder Berufspraxis erworben haben. Dies gilt auch für ein berufsbegleitendes Fernstudium.

Da unser Fernstudien-Angebot in erster Linie für Berufstätige konzipiert ist, können Sie an der HFH ausschließlich berufsbegleitend studieren. Ein Vollzeitstudium ist nicht möglich. Die Förderungssumme bei den Aufstiegsstipendien beträgt für Studierende, die ihr berufsbegleitendes Fernstudium an der HFH absolvieren, jährlich 1700 Euro. Um eines dieser Stipendien können sich diejenigen beruflich Qualifizierten bewerben, die ein Erststudium beginnen möchten oder zum Zeitpunkt der Teilnahme am Bewerbungsverfahren das zweite Fachsemester noch nicht abgeschlossen haben. Das Programm sieht keine Altersgrenze vor.

Weitere Informationen zu den Aufstiegsstipendien unter: www.aufstiegsstipendium.info


Studienkredit

Viele Banken und Sparkassen bieten zur Ausbildungsförderung einen zeitlich befristeten, zinsgünstigen Bildungs- bzw. Studienkredit an, der die Studierenden bei der Finanzierung ihres Weiterbildungsbestrebens unterstützen soll. Bitte informieren Sie sich direkt bei den entsprechenden
Anbietern.


Steuerliche Vergünstigungen

Aufwendungen für ein Erststudium nach abgeschlossener Berufsausbildung und für ein Zweitstudium können in der Regel als Werbungskosten steuerlich geltend gemacht werden.
Zu den Aufwendungen zählen z.B. Studiengebühren, Fachbücher, Fachzeitschriften, Schreibmaterial, Fahrtkosten, Verpflegungsmehraufwendungen und Unterbringungskosten.

Wir empfehlen Ihnen, sich zur Klärung dieser Fragen mit Ihrem Steuerberater oder dem für Sie zuständigen Finanzamt in Verbindung zu setzen. Als Studierender der HFH erhalten Sie jährlich eine Bescheinigung über die Höhe der gezahlten Studiengebühren, die Sie Ihrem Finanzamt vorlegen können.



Arbeitgeber

In Zeiten des lebenslangen Lernens stehen viele Unternehmen den Weiterbildungsvorhaben
ihrer Mitarbeiter positiv gegenüber. Teilweise beteiligen sich die Arbeitgeber an den Studiengebühren oder unterstützen ihre Mitarbeiter z.B. durch Freistellungen für Präsenzphasen. Ein Gespräch
mit den Personalverantwortlichen kann sich also durchaus lohnen, schließlich profitiert auch das Unternehmen von Ihrem frisch erworbenen Know-how. Übrigens verweisen viele Unternehmen ihre
Mitarbeiter für ein berufsbegleitendes Studium gezielt an die HFH.




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