News

26. Januar 2012

Gut gerüstet für die Eingangsprüfung

Die HFH bereitet Berufstätige ohne Abitur in Wochenendseminaren in Hamburg und München sowie in einem Onlinelehrgang gezielt auf die Eingangsprüfung am 31. März 2012 vor.
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19. Januar 2012

Erhöhung des Förderbetrags für Aufstiegsstipendien

Die Qualifizierungsinitiative der Bundesregierung erhöht den Förderbetrag für berufsbegleitende Studiengänge von 1.700 auf 2.000 Euro pro Jahr – die Registrierung für ein Stipendium ist noch bis zum 23. Januar 2012 möglich.
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16. Januar 2012

Studium ohne Abitur: Eingangsprüfung am 31. März

An der HFH ist ein Studium grundsätzlich auch ohne Abitur möglich – Bewerber mit abgeschlossener Ausbildung und mehrjähriger Berufstätigkeit können sich bis zum 1. März 2012 zur Eingangsprüfung anmelden.
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Studiendauer

Der Sonderstudiengang „Betriebswirtschaft“ stellt eine verkürzte Form des grundständigen Studienganges „Betriebswirtschaft“ der HFH dar. Die Verkürzung um zwei Regelstudiensemester des sieben Semester umfassenden Grund- und Hauptstudiums im Studiengang „Betriebswirtschaft“ ergibt sich aus der Anrechnung von Fächern des HAK-Abschlusses auf folgende Module des Grundstudiums:
  • Grundlagen der BWL
  • Material- und Produktionswirtschaft
  • Marketing und Umweltmanagement
  • Buchführung/Jahresabschluss
  • Kosten- und Leistungsrechnung
  • Grundlagen der Wirtschaftsinformatik
  • Wirtschaftsmathematik
  • Wirtschaftsenglisch
Deshalb kann eine Immatrikulation der HAK-Absolventen in das 4. Regelstudiensemester des grundständigen Studienganges „Betriebswirtschaft“ erfolgen.

Das Studium der noch zu belegenden Module erfordert im Bachelorstudienkonzept einen Zeitaufwand von vier Regelstudiensemestern. Das Studium wird mit der Bachelor-Arbeit im 7. Semester abgeschlossen und endet mit der Verleihung des akademischen Grades Bachelor of Arts (B.A.).

Ein 20 Wochen umfassendes Hauptpraktikum ist Bestandteil des Studiums und kann studienbegleitend absolviert oder durch eine entsprechende berufliche Tätigkeit nachgewiesen werden.

An die Regelstudienzeit schließt sich eine kostenfreie Überschreitungszeit von 12 Monaten an.






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