Fernstudium Health Care Studies: Zulassung und Kooperationspartner
Die Voraussetzungen für eine Zulassung zum Fernstudium an der HFH sind durch das Hamburgische Hochschulgesetz festgelegt. Die Zulassung eines Bewerbers kann ausgesprochen werden, wenn er die Allgemeine Hochschulreife oder Fachhochschulreife nachweisen kann. Bewerber mit einer fachgebundenen Hochschulreife werden dann zugelassen, wenn die "Fachbindung" mit dem gewählten Studiengang übereinstimmt. Anmeldeschluss ist der 15. Juli, Beginn des Studiums ist im September eines jeden Jahres.Beim dualen Studiengang Health Care Studies ist ferner ein Ausbildungsvertrag vorzulegen von einer Fachschule, die mit der HFH beim dualen Studiengang kooperiert. Eine Zulassung ohne (Fach-)Hochschulreife ist gemäß dem Hamburgischen Hochschulgesetz ebenfalls möglich und wird im Einzelfall geprüft.
Kooperationspartner (Studienzentren) im dualen Studiengang
- BIG – Bildungsinstitut im Gesundheitswesen (Essen)
- Deutsche Angestellten-Akademie (DAA)
- Gemeinnützige Gesellschaft für soziale Dienste – DAA
- Institut für Weiterbildung in der Kranken- und Altenpflege (IWK)
- Wannsee-Schule e.V. (Berlin)
Weitere Informationen erhalten Sie bei unserem Studierendensekretariat:
- Tel.: +49 (0)40 35094-360
- E-Mail: info@hamburger-fh.de
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