News

16. Juli 2010

Start ins Herbstsemester

1.000 Erstsemester haben ihr Fernstudium an der HFH aufgenommen.
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08. Juli 2010

Verlängerte Anmeldefristen

Die HFH hat die Anmeldefristen für den Studiengang Health Care Studies verlängert
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Fernstudium Pflegemanagement: Zulassungsvoraussetzungen

Fernstudium | Pflegemanagement | Zulassungsvoraussetzungen | Hamburger Fern-Hochschule

Die Voraussetzungen für eine Zulassung zum Fernstudium an der Hamburger Fern-Hochschule sind durch das Hamburgische Hochschulgesetz festgelegt. Eine Zulassung eines Bewerbers kann ausgesprochen werden, wenn er die Allgemeine Hochschulreife oder Fachhochschulreife nachweisen kann.

Bewerber mit einer fachgebundenen Hochschulreife werden dann zugelassen, wenn die „Fachbindung" mit dem gewählten Studiengang übereinstimmt.

Zusätzlich zu den genannten Voraussetzungen sind von den Bewerbern berufspraktische Grundkenntnisse nachzuweisen. Dieser Nachweis ist nach geltenden Studien- und Prüfungsordnungen für den Studiengang „Pflegemanagement" durch eine einschlägige pflegerische Berufsausbildung (z. B. als Krankenschwester/-pfleger oder Altenpflegerin/-pfleger) oder Tätigkeit erbracht. Bewerber ohne diese Kenntnisse müssen ein Grundpraktikum bis zu einer Dauer von 20 Wochen nachweisen, wovon 13 Wochen vor Aufnahme des Studiums abzuleisten sind. Die verbleibenden 7 Wochen können studienbegleitend während des Grundstudiums absolviert werden.

Studieren ohne Abitur
Zusätzlich zu den bisher aufgezeigten Zulassungsmöglichkeiten gibt es einen besonderen Hochschulzugang für Berufstätige nach § 38 Absatz 2 des Hamburgischen Hochschulgesetzes. Nach dieser gesetzlichen Regelung können Bewerber ohne (Fach-) Hochschulreife für ein Studium an unserer Hochschule zugelassen werden, wenn sie

eine für den gewählten Studiengang geeignete fachspezifische Fortbildungsprüfung abgelegt haben.

Erfüllen Bewerber die o.g. Voraussetzungen, dann können sie ohne zusätzliche Eingangsprüfung – nach Teilnahme an einem kostenpflichtigen Beratungsgespräch (die Gebühr beträgt zur Zeit 80,- €) – die Zulassung zum gewählten Studiengang an der Hamburger Fern-Hochschule erhalten.

In der Übersicht nennen wir Ihnen einige Fortbildungsabschlüsse, die den Weg zur Hochschule ermöglichen.
  • Ausbildungslehrgang für die Unterrichtstätigkeit und die Leitung von Krankenpflegeschulen
  • Fortbildung zur/zum Fachkrankenschwester/-pfleger für Psychiatrie
  • Fortbildung zur/zum Fachkrankenschwester/-pfleger und zur/zum Fachkinderkrankenschwester/-pfleger für Anästhesie und Intensivpflege
  • Lehrgang zur Heranbildung von Hebammen zu Lehrkräften
  • Leitung des Pflegedienstes
  • Jahreskurs für leitende Schwestern und Unterrichtsschwestern
  • Pflegefachkraft im mittleren Leitungsbereich
  • Stationsleiter/-in
  • Unterrichtsschwester/-pfleger
  • Weiterbildungslehrgang von Krankenschwestern/-pflegern und Kinderkrankenschwestern für leitende Aufgaben in Krankenhäusern und Heimen und für die Unterrichtstätigkeit an Ausbildungsstätten für pflegerische Berufe
Weitere finden Sie in unserem Studienführer.

Für Berufstätige mit abgeschlossener Berufsausbildung oder vierjähriger beruflicher Tätigkeit, aber ohne Fortbildungsprüfung, ist ein Zugang ebenfalls möglich.
Die Zulassung erfolgt über eine zu bestehende Eingangsprüfung in den Fächern Deutsch und Mathematik (Prüfungsgebühr zur Zeit 80,- € ) und die Teilnahme an einem Beratungsgespräch (Gebühr zur Zeit 80,- €).



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