Fernstudium Pflegemanagement: Zulassungsvoraussetzungen

Die Voraussetzungen für eine Zulassung zum Fernstudium an der Hamburger Fern-Hochschule sind durch das Hamburgische Hochschulgesetz festgelegt. Eine Zulassung eines Bewerbers kann ausgesprochen werden, wenn er die Allgemeine Hochschulreife, Fachhochschulreife oder fachgebundene Hochschulreife nachweisen kann.
Zusätzlich zu den genannten Voraussetzungen sind von den Bewerbern berufspraktische Grundkenntnisse nachzuweisen. Dieser Nachweis ist nach geltenden Studien- und Prüfungsordnungen für den Studiengang „Pflegemanagement" durch eine einschlägige pflegerische Berufsausbildung (z. B. als Krankenschwester/-pfleger oder Altenpflegerin/-pfleger) oder Tätigkeit erbracht. Bewerber ohne diese Kenntnisse müssen ein Grundpraktikum bis zu einer Dauer von 13 Wochen nachweisen, wovon 7 Wochen vor Aufnahme des Studiums abzuleisten sind. Die verbleibenden 6 Wochen können studienbegleitend während des Grundstudiums absolviert werden.
Studieren ohne Abitur
Zusätzlich zu den bisher aufgezeigten Zulassungsmöglichkeiten gibt es einen besonderen Hochschulzugang für Berufstätige nach Hamburgischem Hochschulgesetz. Nach dieser gesetzlichen Regelung können Bewerber ohne (Fach-) Hochschulreife für ein Studium an unserer Hochschule zugelassen werden, wenn sie
eine anerkannte Fortbildungsprüfung abgelegt haben.
Erfüllen Bewerber die genannten Voraussetzungen, dann können sie ohne zusätzliche Eingangsprüfung – nach Teilnahme an einem kostenpflichtigen Beratungsgespräch (die Gebühr beträgt zurzeit 80 Euro) – die Zulassung zum gewählten Studiengang an der Hamburger Fern-Hochschule erhalten.
In der Übersicht nennen wir Ihnen einige Fortbildungsabschlüsse, die den Weg zur Hochschule ermöglichen.
- Ausbildungslehrgang für die Unterrichtstätigkeit und die Leitung von Krankenpflegeschulen
- Fortbildung zur/zum Fachkrankenschwester/-pfleger für Psychiatrie
- Fortbildung zur/zum Fachkrankenschwester/-pfleger und zur/zum Fachkinderkrankenschwester/-pfleger für Anästhesie und Intensivpflege
- Lehrgang zur Heranbildung von Hebammen zu Lehrkräften
- Pflegedienstleitung
- Jahreskurs für leitende Schwestern und Unterrichtsschwestern
- Pflegefachkraft im mittleren Leitungsbereich (z.B. Stationsleitung)
- Unterrichtsschwester/-pfleger
- Weiterbildungslehrgang von Krankenschwestern/-pflegern und Kinderkrankenschwestern für leitende Aufgaben in Krankenhäusern und Heimen und für die Unterrichtstätigkeit an Ausbildungsstätten für pflegerische Berufe
Für Berufstätige mit abgeschlossener Berufsausbildung und zweijähriger beruflicher Tätigkeit, aber ohne Fortbildungsprüfung, ist ein Zugang ebenfalls möglich.
Die Zulassung erfolgt über eine zu bestehende Eingangsprüfung in den Fächern Deutsch und Mathematik (Prüfungsgebühr zurzeit 125 Euro).
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