Wirtschaftsrecht (LL.B.) Sonderstudiengang Business and Law (LL.B.)
Berufsbegleitend zum Bachelor of Laws (LL.B.) in vier SemesternDer Sonderstudiengang Business and Law ist studienorganisatorisch eine verkürzte Form des grundständigen Studienganges Wirtschaftsrecht der HFH Hamburger Fern-Hochschule. Er bietet Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendaren bzw. erfolgreichen Absolventinnen und Absolventen der ersten Prüfung die Möglichkeit, unter weitgehender Anrechnung ihrer bereits erfolgten Hochschulausbildung berufsbegleitend den akademischen Grad Bachelor of Laws als Wirtschaftsjurist zu erlangen.
Der Fernstudiengang richtet sich u.a. an zukünftige wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte. Er eröffnet zudem interessante Berufsperspektiven auch als Fach- und Führungskräfte in anderen Berufen, wie z.B. in Banken, Versicherungen bzw. bei Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaften.
Hochschulrechtliche Grundlagen dieses Studienganges sind die Studienordnung und die Prüfungsordnung des grundständigen Studienganges Wirtschaftsrecht der HFH · Hamburger Fern-Hochschule sowie die Anrechnungsregelung gemäß § 61 (4) des Hamburgischen Hochschulgesetzes.
Der Fernstudiengang Wirtschaftsrecht der HFH ist akkreditiert durch ACQUIN.
Studienablauf
Rechtswissenschaftliche Module, die Sie bereits in Ihrem Erststudium absolviert haben, werden Ihnen im Sonderstudiengang Business and Law anerkannt. Optional kann der rechtswissenschaftliche Anteil Ihres Studienschwerpunktes angerechnet werden. Dadurch verkürzt sich die Studienzeit erheblich.
Studienmodule des Sonderstudiengangs Business and Law
Studiendauer
Das Studium umfasst 4 Semester inklusive Bachelor-Arbeit.
Studiengebühren
Studiengebühren/Monat: € 290,- (24 Monatsraten)
Studiengebühren/gesamt: € 6960,- (beinhaltet eine gebührenfreie Überschreitung der Regelstudienzeit um zwei Semester)
Zulassungsvoraussetzungen
Zum Sonderstudiengang Business and Law mit dem Abschluss Bachelor of Laws (LL.B.) an der HFH Hamburger Fern-Hochschule können Sie zugelassen werden, wenn Sie Rechtsreferendar/in sind bzw. eine erste Prüfung im Sinne § 5 Abs. 1 DriG erfolgreich abgeschlossen haben (frühere Bezeichnung: „Erstes juristisches Staatsexamen“).
- Anmeldeformular
- Immatrikulationsantrag
- Prüfungsordnung
- Antrag auf Anrechnung von Studien- und/oder Prüfungsleistungen
Nähere Informationen enthält der Studienführer zum Fernstudiengang Wirtschaftsrecht sowie das Informationsblatt zum Sonderstudiengang Recht.
Please note:
For the most part, our courses are held in German. Therefore, a good command of the German language is inevitable for successfully studying one of our courses.
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