News

26. Januar 2012

Gut gerüstet für die Eingangsprüfung

Die HFH bereitet Berufstätige ohne Abitur in Wochenendseminaren in Hamburg und München sowie in einem Onlinelehrgang gezielt auf die Eingangsprüfung am 31. März 2012 vor.
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19. Januar 2012

Erhöhung des Förderbetrags für Aufstiegsstipendien

Die Qualifizierungsinitiative der Bundesregierung erhöht den Förderbetrag für berufsbegleitende Studiengänge von 1.700 auf 2.000 Euro pro Jahr – die Registrierung für ein Stipendium ist noch bis zum 23. Januar 2012 möglich.
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16. Januar 2012

Studium ohne Abitur: Eingangsprüfung am 31. März

An der HFH ist ein Studium grundsätzlich auch ohne Abitur möglich – Bewerber mit abgeschlossener Ausbildung und mehrjähriger Berufstätigkeit können sich bis zum 1. März 2012 zur Eingangsprüfung anmelden.
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Fernstudium Wirtschaftsrecht: Zulassungsvoraussetzungen

Fernstudium: Wirtschaftsrecht - Zulassungsvoraussetzungen an der Hamburger Fern-Hochschule

Die Voraussetzungen für eine Zulassung zum Fernstudium an der Hamburger Fern-Hochschule sind durch das Hamburgische Hochschulgesetz festgelegt. Eine Zulassung eines Bewerbers kann ausgesprochen werden, wenn er die Allgemeine Hochschulreife, Fachhochschulreife oder fachgebundene Hochschulreife nachweisen kann.

Zusätzlich zu den genannten Voraussetzungen sind von den Bewerbern berufspraktische Grundkenntnisse nachzuweisen. Dieser Nachweis ist nach geltenden Studien- und Prüfungsordnungen für den Studiengang „Wirtschaftsrecht" durch eine einschlägige Berufsausbildung oder Tätigkeit erbracht. Bewerber ohne diese Kenntnisse müssen ein Grundpraktikum bis zu einer Dauer von 13 Wochen nachweisen, wovon 7 Wochen vor Aufnahme des Studiums abzuleisten sind. Die verbleibenden 6 Wochen können studienbegleitend während des Grundstudiums absolviert werden.

Studieren ohne Abitur
Zusätzlich zu den bisher aufgezeigten Zulassungsmöglichkeiten gibt es einen besonderen Hochschulzugang für Berufstätige nach Hamburgischem Hochschulgesetz. Nach dieser gesetzlichen Regelung können Bewerber ohne (Fach-) Hochschulreife für ein Studium an unserer Hochschule zugelassen werden, wenn sie

eine anerkannte Fortbildungsprüfung abgelegt haben.

Erfüllen Bewerber die genannten Voraussetzungen, dann können sie ohne zusätzliche Eingangsprüfung – nach Teilnahme an einem kostenpflichtigen Beratungsgespräch (die Gebühr beträgt zurzeit 80 Euro) – die Zulassung zum gewählten Studiengang an der Hamburger Fern-Hochschule erhalten.

In der Übersicht nennen wir Ihnen einige Fortbildungsabschlüsse, die den Weg zur Hochschule ermöglichen:
  • Betriebswirt (VWA)
  • Fachkaufmann/-frau (IHK)
  • Fachwirt(in) (IHK)
  • Meister(in)
  • Staatlich geprüfte(r) Betriebswirt(in)
  • Staatlich geprüfte(r) Techniker(in)

Weitere finden Sie in unserem Studienführer.

Für Berufstätige mit abgeschlossener Berufsausbildung und zweijähriger beruflicher Tätigkeit, aber ohne Fortbildungsprüfung, ist ein Zugang ebenfalls möglich.
Die Zulassung erfolgt über eine zu bestehende Eingangsprüfung in den Fächern Deutsch und Mathematik (Prüfungsgebühr zurzeit 125 Euro).




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