Bewerberinnen und Bewerber mit ausländischer Hochschulzugangsberechtigung
Diese Informationen richten sich an alle Bewerberinnen und Bewerber, die Ihre Hochschulzugangsberechtigung nicht in Deutschland, Österreich oder der Schweiz erworben haben. Dies gilt unabhängig davon, ob sie Deutsche oder Deutscher, EU Bürger/-in oder ein Bürger/-in eines Landes außerhalb der EU sind.Achtung:
Bewerben Sie sich bitte für folgende Studiengänge
- Betriebswirtschaft
- Wirtschaftsingenieurwesen
- Pflegemanagement
- Wirtschaftsrecht
- Gesundheits- und Sozialmanagement
- Facilty Management
- General Management
uni-assist e.V. ist ein Verein, dem über 100 deutsche Hochschulen, die Hochschulrektorenkonferenz (HRK) und der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD) angehören. uni-assist soll internationalen Studienbewerbern die Bewerbung an deutschen Hochschulen erleichtern und gleichzeitig die Hochschulen bei der Auswahl ihrer ausländischen Studierenden entlasten.
Vor Aufnahme des Studiums müssen Sie nachweisen, dass Sie in ausreichendem Maße Deutschkenntnisse besitzen. Dieser Nachweis geschieht in der Regel durch die Ablegung der Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber (DSH). Von der Deutschen Sprachprüfung sind freigestellt:
a) Studienbewerber, welche die zur Aufnahme eines Studiums erforderlichen Sprachkenntnisse im Rahmen eines Schulabschlusses nachweisen, der einer deutschen Hochschulzugangsberechtigung entspricht;
b) Inhaber des "Deutschen Sprachdiploms (Stufe II) der Kultusministerkonferenz" (DSD II);
c) Inhaber eines Zeugnisses über die bestandene "Zentrale Oberstufenprüfung" (ZOP) des Goethe-Instituts, die in Deutschland von einem Goethe-Institut, im Ausland von einem Goethe-Institut oder einer Institution mit einem Prüfungsauftrag des Goethe-Instituts abgenommen wurde;
d) Inhaber des "Kleinen deutschen Sprachdiploms" oder des "Großen deutschen Sprachdiploms", die vom Goethe-Institut im Auftrag der Ludwig-Maximilians-Universität München verliehen werden;
e) Studienbewerber, die die Deutsche Sprachprüfung unter organisatorischer und inhaltlicher Verantwortung eines Studienkollegs oder eines Lehrgebietes Deutsch als Fremdsprache einer deutschen Hochschule an einer ausländischen Hochschule abgelegt haben;
f) Studienbewerber, die den "Test Deutsch als Fremdsprache für Studienbewerber" (TEST-DAF) gemäß § 11 dieser Rahmenordnung mit einem für die beantragte Hochschulzulassung ausreichenden Ergebnis abgelegt haben.
Die örtlichen Prüfungsordnungen können sonstige Fälle der Befreiung von der Deutschen Sprachprüfung regeln ..." Die Voraussetzungen für die Befreiung von der DSH können also von Hochschule zu Hochschule leicht unterschiedlich sein; weitere Einzelheiten hierzu erfragen Sie bitte bei der Hamburger Fern-Hochschule. Vergewissern Sie sich rechtzeitig, dass Ihr Zeugnis in Deutschland zur Aufnahme des gewünschten Studiums berechtigt (s. dazu auch www.anabin.de). Viele weitere nützliche Hinweise erhalten ausländische Studienbewerber im Internet unter www.inobis.de, www.daad.de, www.testdaf.de und www.uni-assist.de. Fügen Sie Ihrer Bewerbung für die HFH nicht nur eine amtlich beglaubigte Kopie der Hochschulzugangsberechtigung bei, sondern auch des Originals der amtlichen Übersetzung des Zeugnisses.
Ihre Bewerbung wird bei uni-assist e.V. erst bearbeitet, nachdem das Entgelt1 eingezahlt wurde.
Um die Bearbeitung Ihrer Unterlagen bei uni - assist zu beschleunigen, fügen Sie bitte Ihrer Bewerbung einen Beleg über die Einzahlung oder Überweisung des Entgeltes auf das Konto bei uni -assist Ihrer Bewerbung bei.
Bitte überweisen Sie das Geld auf das Konto von uni-assist e.V.:
| Kontonummer | 523749001 |
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| Bankleitzahl | 100 708 48 |
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| bei der | Berliner Bank, Niederlassung der Deutschen Bank |
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| Zweigstelle* | Firmenkunden 2 | |
| Internationale Banknummer IBAN | DE10100708480523749001 |
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| BIC/SWIFT-Code | DEUTDEDB110 |
*Falls Ihre Bank diese Angabe verlangt
Bitte geben Sie an:
Ihr Herkunftsland
Ihr Geburtsdatum (tt.mm.jjjj)
Ihren Familiennamen
Ihren Vornamen
das Semester, zu dem Sie das Studium beginnen möchten*
*man kürzt ab: HS für Herbstsemester und FS für Frühjahrsemester, dann fügt man die letzten beiden Ziffern der Jahreszahl(en) an, also zum Beispiel HS10 oder FS10.
Bei unvollständig oder nicht lesbar ausgefüllten Überweisungsformularen kann Ihre Zahlung nicht registriert und Ihre Bewerbung somit nicht bearbeitet werden.
Ihre Bewerbung richten Sie ausschließlich an
HFH · Hamburger Fern-Hochschule
c/o uni-assist e.V.
Helmholtzstr. 2 bis 9
10587 Berlin
Beachten Sie unbedingt, dass die Bewerbungsfrist für Bewerberinnen und Bewerber mit ausländischer Hochschulzugangsberechtigung am 9. November für das Frühjahrssemester bzw. am 9. Mai für das Herbstsemester eines jeden Jahres endet.
1eine oder die erste von mehreren Bewerbungen kostet 68 Euro
Bewerber aus der EU zahlen 43 Euro
Jede zusätzliche Bewerbung an weiteren Hochschulen kostet für alle Bewerber innerhalb eines Semesters pro Hochschule 15 Euro
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